Einstieg in die Qualifizierungslandschaft der Sicherheitswirtschaft 

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Qualifizierungslandschaft der Sicherheitswirtschaft

Die Qualifizierungslandschaft der Sicherheitswirtschaft ist ein äußerst heterogener Qualifizierungsmarkt, da es unterschiedliches Zugangsmöglichkeiten sowie vielfältigste Weiter- und Zusatzqualifizierungen gibt. Zurzeit (Stand 2017) arbeiten circa 258.000 Sicherheitsmitarbeiter in fast 5.000 Sicherheitsunternehmen allein in Deutschland. Dabei wurde ein Umsatz von rund 8 Milliarden Euro erwirtschaftet. Die Anzahl der beschäftigten Sicherheitsmitarbeitern hat sich damit in den letzten 20 Jahren fast verdoppelt und der Trend zeigt fortwährenden Beschäftigungswachstum. Im Vergleich arbeiten zurzeit rund 275.000 Polizisten in Deutschland. Entlang dieser Zahlen wird deutlich, dass die private Sicherheitswirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der zivilen Sicherheit in Deutschland leistet.

Ein elementarer Erfolgsfaktor zur Optimierung der Wahrnehmung von Sicherheitsmitarbeitern und Sicherheitsdienstleistern ist die Qualität der Arbeitsleistung. Nicht weg zu argumentieren ist die Tatsache, dass Sicherheitsmitarbeiter grundsätzlich für Warn- und Meldeaufgaben, insbesondere Beobachtungstätigkeiten ausführen sollen, jedoch auch für die Durchsetzung und Einhaltung von Regularien zuständig sind. Im Zuge dessen kann die Qualität dieser serviceorientierten Dienstleistung vor allem durch die Qualifizierung des eingesetzten Sicherheitspersonals erhöht werden. Sicherheitsmitarbeiter werden von der Gesellschaft als Visitenkarte der Sicherheitsdienstleistungsunternehmen wahrgenommen und haben damit entscheidend zum gesamten Branchenimage bei. Um im Sicherheitsgewerbe tätig werden zu dürfen müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • mindestens 18 Jahre alt sein,
  • geistig und körperlich geeignet sein sicherheitsrelevante Tätigkeiten auszuführen,
  • die erforderlichen Befähigungen (Qualifikationen) besitzen und
  • Zuverlässig sein (keine Einträge im Führungszeugnis, wegen denen eine Person wegen Versuchs oder Vollendung einer der nachstehenden (unvollständig) aufgeführten Straftaten zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist oder bei dem die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist)

Aus diesem Grundgedanken ergibt sich die Frage welche Qualifizierungen es in der Sicherheitswirtschaft gibt. Als grundständige Zugangsmöglichkeiten gibt es zwei unterschiedliche Basisqualifikationen. Erstens die Unterrichtung nach § 34a Abs. 2 GewO Nr. 1 und zweitens die Sachkundeprüfung gemäß § 34a Abs. 2 Nr. 2 GewO. Diese beiden Basisqualifikationen werden als Berufszugangsqualifizierungen angesehen, da hierfür keiner keinerlei Voraussetzungen bestehen.

Unterrichtung

Die Unterrichtung wurde am 01.04.1996 als erste Qualifikation im Bewachungsgewerbe ins Leben gerufen. Sie dauert 40 Stunden und abschließend wird keine Prüfung von den Teilnehmern gefordert. Hierdurch ist man berechtigt grundständige Unterstützungstätigkeiten im Sicherheitsgewerbe ausführen zu dürfen. Die Unterrichtung läuft wie folgt ab:

  • an der 40-stündigen Unterrichtung ohne Fehlzeiten teilgenommen wurde,
  • aktiver Dialog mit dem Dozenten stattfand, und‎
  • mündliche sowie schriftliche Verständnisfragen richtig beantwortet wurden.

Der letzte Punkt wird durch Tests während des Unterrichts abgeprüft.

Voraussetzungen für Unterrichtsnachweise

Voraussetzung für die Erlangung des Unterrichtsnachweises ist, dass Teilnehmer der deutschen Sprache ausreichend mächtig sind. Dies ist der Fall, wenn Deutsch zumindest auf Sprachniveau B1 beherrscht wird. Bei ungenügenden Sprachkenntnissen wird der Unterrichtungsnachweis nicht ausgestellt.

Bereiche in der Qualifizierungslandschaft der Sicherheitswirtschaft

Die Unterrichtung ist geregelt in § 3 BewachV und umfasst Schulungen im Bereich:

  • des Rechts der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
  • des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
  • des Straf- und Strafverfahrensrechts einschließlich des Umgangs mit Waffen
  • der Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienste,
  • dem Umgang mit Menschen, insbesondere des Verhaltens in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt, sowie
  • der Grundzüge der Sicherheitstechnik.